Wir behandeln auf Rezept. Gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit der Krankenkasse abrechnen. Bringen Sie hierfür bitte ein Rezept mit. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Kostenerstattung. Die Abrechnung erfolgt nach dem Behandlungstermin. Gerne beraten wir Sie bei Ihren Rezepten.